Sie verstehen die Zollvorschriften nicht? Das müssen Sie auch nicht. Wählen Sie aus, ob Sie Waren importieren oder exportieren, und wir kümmern uns um das gesamte Zollverfahren, von der Dokumentenprüfung bis zur erfolgreichen Überlassung der Waren.
Drei Schritte, keine Überraschungen. Sie liefern die Unterlagen, wir kümmern uns um die Zollabwicklung.
Schreiben Sie uns, die grundlegenden Angaben zur Ware genügen.
Wir führen Sie durch den gesamten Prozess.
Wir erstellen die elektronische Zollanmeldung und alle Unterlagen für Sie.
Wählen Sie einen Weg und geben Sie das Land ein. Sie sehen sofort, welche Dokumente Sie vorbereiten sollten, und senden direkt daraus eine unverbindliche Anfrage. Keine Fachbegriffe.
Der Warenverkehr zwischen EU-Staaten unterliegt keinem Zoll, sondern der statistischen Meldung. Wir erstellen, übermitteln und korrigieren Ihre Meldungen, für Eingang und Versand.
Vertretung beim Abschluss der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren innerhalb der EU (Alkohol, Tabak, Mineralöle). Zusammen mit INTRASTAT decken wir auch den Handel innerhalb der Union ab.
IM&EX knüpft an mehr als zwei Jahrzehnte Praxis im Zollverfahren an. Ursprünglich waren wir Teil eines größeren Unternehmens, nach der Verselbständigung haben wir unsere Leistungen um die Vertretung von Unternehmen bei INTRASTAT-SK-Meldungen und um maßgeschneiderte Zolllösungen erweitert.
Wir sind ein Team, das den Fall von der ersten Anfrage bis zur Überlassung der Waren begleitet. An der Spitze steht Geschäftsführer Ing. Andrej Uhrin, Zolldeklarant.
Wir übernehmen für Sie die komplette Zollabfertigung bei Einfuhr und Ausfuhr von Waren, erstellen und reichen die Zollanmeldung ein und achten auf die richtige zolltarifliche Einreihung. Beim Handel innerhalb der Europäischen Union reichen wir die statistischen Meldungen INTRASTAT-SK ein. Wir vertreten Unternehmen vor den Zollämtern in Bratislava, Nitra und Trnava und kommunizieren auf Slowakisch, Englisch, Russisch und Ukrainisch, sodass wir auch ausländische Importeure und Exporteure verstehen.
Ob Sie regelmäßig Container aus Asien importieren, in Drittländer exportieren oder eine einmalige Sendung abwickeln, wir entwerfen ein maßgeschneidertes Vorgehen und begleiten Sie vom ersten Dokument bis zur Überlassung der Waren. Ohne unnötige Fehler in der Anmeldung und ohne Verzögerungen an der Grenze.
Hervorragende Zollagenten. Schnelle Kommunikation, stets erreichbar und immer bereit, bei der Lösung jeglicher Probleme während der Zollabfertigung zu helfen. Sie prüfen alle Dokumente gründlich und weisen Sie sofort auf Fehler hin, falls sie welche feststellen. Sie beraten stets und erledigen ihre Arbeit effizient und pünktlich.
Hervorragender Zollagent, wärmstens zu empfehlen. IM&EX hat mir bei der Zollabfertigung des Umzugsguts beim Umzug von Armenien in die Slowakei geholfen. Sie waren die Einzigen, die während der Feiertage geantwortet haben, haben alles klar erklärt und den gesamten Prozess schnell, professionell und zu einem fairen Preis abgewickelt.
Großartiges Unternehmen. Schnelle Abwicklung der Ausfuhrdokumente. Zuverlässiger Partner für unseren Export.
Wir vertreten Sie vor den Zollbehörden. Wir erstellen und reichen die Zollanmeldung ein, berechnen Zoll und USt., achten auf die richtige Einreihung der Ware und kommunizieren mit dem Zollamt. So vermeiden Sie Bußgelder wegen Fehlern in der Anmeldung und Verzögerungen der Ware an der Grenze.
Bei vollständigen und korrekt vorbereiteten Unterlagen reichen wir die Zollanmeldung in der Regel noch am Tag ihres Eingangs ein. Die eigentliche Überlassung der Waren in das Zollverfahren hängt von den Zollbehörden ab und erfolgt in den meisten Fällen innerhalb von 1 bis 2 Arbeitstagen. Im Falle einer Beschau, einer Dokumentenprüfung, einer Prüfung von Lizenzen, Genehmigungen oder anderer besonderer Anforderungen des Zollamts kann sich die Frist entsprechend verlängern. Über den Stand der Abwicklung informieren wir Sie laufend.
INTRASTAT betrifft den Warenverkehr zwischen EU-Mitgliedstaaten und dient der statistischen Erfassung. Die Meldepflicht entsteht nur für Subjekte, die die gesetzlich festgelegten Schwellen für den Versand oder Eingang von Waren überschreiten.
Ein Zollverfahren ist bei der Einfuhr von Waren aus Ländern außerhalb der EU oder bei deren Ausfuhr aus der EU erforderlich. Es umfasst die Abgabe der Zollanmeldung und je nach Einzelfall auch die Festsetzung von Zoll, USt. oder die Erfüllung weiterer Zollförmlichkeiten.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie INTRASTAT oder ein Zollverfahren benötigen, beurteilen wir Ihre Situation gerne kostenlos.
EMCS ist ein elektronisches System für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Verfahren der Steueraussetzung. Sie benötigen es vor allem bei der Beförderung von Alkohol, Tabakwaren oder Mineralölen zwischen Steuerlagern, registrierten Versendern und Empfängern innerhalb der EU. Wenn Sie nicht sicher sind, ob EMCS für Ihre Sendung gilt, überprüfen wir das gerne kostenlos.
Ja. Wir unterstützen Kunden auch bei komplexeren Zollfällen wie CITES, lizenzpflichtigen oder verbrauchsteuerpflichtigen Waren (EMCS). Versandanmeldungen T1 wickeln wir nach individueller Beratung ab. Das Verfahren T2 stellen wir in der Regel nicht aus, in den meisten Fällen wickeln es die Kunden an den Grenzzollämtern ab.
Der Preis hängt von der Art des Zollverfahrens, der Anzahl der Positionen in der Zollanmeldung und etwaigen Zusatzleistungen ab. Ein genaues Angebot erstellen wir Ihnen kostenlos noch vor Beginn der Abwicklung.
Ja, in den meisten Fällen ist bei der Einfuhr oder Ausfuhr außerhalb der EU eine EORI-Nummer erforderlich. Falls Sie noch keine haben, helfen wir Ihnen bei der Registrierung.
Ja. Für die Abwicklung des Zollverfahrens benötigen wir eine unterschriebene Vollmacht. Nach deren Erteilung kommunizieren wir in Ihrem Namen mit den Zollbehörden und sorgen für den gesamten Ablauf des Zollverfahrens.
Ja. Wir wickeln Zollverfahren für die vorübergehende Einfuhr, die vorübergehende Ausfuhr, die aktive und passive Veredelung sowie weitere besondere Zollverfahren ab.
Im Falle einer physischen oder dokumentenbezogenen Kontrolle kommunizieren wir in Ihrem Namen mit dem Zollamt, informieren Sie über das weitere Vorgehen und helfen, alle erforderlichen Unterlagen bereitzustellen.
Ja. Wir helfen Ihnen bei der zolltariflichen Einreihung der Ware, der Bestimmung des Ursprungs, den Zollverfahren, Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, Sanktionen, INTRASTAT, EMCS sowie weiteren Zollpflichten.
Ja. Die richtige zolltarifliche Einreihung ist die Grundlage jedes Zollverfahrens. Wir helfen Ihnen, den HS-Code anhand der technischen Parameter der Ware zu bestimmen, und minimieren so das Risiko einer falsch festgesetzten Zoll- oder USt.-Schuld oder zollrechtlicher Sanktionen.
Ja. Unseren Kunden bieten wir je nach Bedarf Leistungen auf Slowakisch, Englisch, Russisch und Ukrainisch. Wir kommunizieren auch direkt mit ausländischen Lieferanten oder Abnehmern.
Ja. Wir prüfen, ob für Ihre Ware oder Ihren Geschäftspartner EU-Sanktionsmaßnahmen, Einfuhr- oder Ausfuhrbeschränkungen oder eine Lizenz- oder Genehmigungspflicht gelten.
Derzeit sind wir in dieser Branche nicht tätig, aber aufgrund unserer Erfahrung können wir Ihnen Transportunternehmen empfehlen, mit denen wir zusammenarbeiten.
Wenn Sie eine langfristige Zusammenarbeit wünschen, schreiben Sie uns an imex@importexport.sk und geben Sie einige grundlegende Informationen an. Wir melden uns bei Ihnen mit einem konkreten Vorschlag samt Angebot.
Ein Anruf oder eine unverbindliche Anfrage genügt. Wir beurteilen Ihren Fall kostenlos und sagen Ihnen genau, welche Dokumente Sie vorbereiten sollten und wie lange die Überlassung der Waren dauert.
Wählen Sie die Art der Leistung, beschreiben Sie die Ware und fügen Sie die Rechnung bei. Wir melden uns mit einer Beurteilung und dem weiteren Vorgehen. Die erste Beratung ist kostenlos.
Wir antworten in der Regel innerhalb weniger Stunden.
Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen zu.
Der Warenverkehr zwischen Staaten der Europäischen Union unterliegt keinem Zoll, sondern der statistischen Meldung. Wir erstellen, übermitteln und korrigieren Ihre INTRASTAT-Meldungen, für Eingang und Versand. Wir sparen Ihnen Zeit.
INTRASTAT ist das System, mit dem die Europäische Union den Warenhandel zwischen den Mitgliedstaaten erfasst. Die gewonnenen Daten dienen dem Statistikamt für Wirtschaftsstatistiken über den Warenverkehr im EU-Binnenmarkt. Das System ist 1993 zusammen mit dem einheitlichen Binnenmarkt entstanden.
Anders als beim Handel mit Drittländern wird beim Warenverkehr innerhalb der EU kein Zoll erhoben. Anstelle der Zollanmeldung wird nach Überschreiten der gesetzlichen Schwelle eine statistische Meldung abgegeben, getrennt für den Eingang der Ware (Einfuhr) und den Versand der Ware (Ausfuhr).
Zur Abgabe der Meldung ist von Gesetzes wegen jede juristische und natürliche Person verpflichtet, die alle drei Bedingungen erfüllt:
Der Wert wird für das vorangegangene Kalenderjahr oder ab Beginn des laufenden Jahres berechnet. Die Meldung ist bis zum 15. Kalendertag nach Ablauf des Beobachtungszeitraums abzugeben.
Die Schwellen sind nicht für alle gleich. Niedrigere Schwellen gelten für Unternehmen in der Land- und Lebensmittelwirtschaft, beispielsweise Tierhaltung, Pflanzenbau, Herstellung von Lebensmitteln und Getränken, Fischerei, Forstwirtschaft und Holzeinschlag.
Die Erstellung, Übermittlung und Korrektur von Meldungen, die Überwachung der Schwellen und alle Abläufe rund um INTRASTAT erledigt unser Team von Zollexperten. Sie kümmern sich um Ihr Geschäft, wir um die Statistik.
INTRASTAT ist das System zur Erhebung und Verarbeitung statistischer Daten über den Warenhandel zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Jedes Unternehmen, das einen solchen Handel betreibt und die Schwelle überschreitet, übermittelt Daten zu Menge, Wert, Art der Ware sowie zu den Ursprungs- und Bestimmungsländern.
Die Pflicht entsteht, wenn der Wert der zwischen EU-Staaten bewegten Ware die festgelegte Schwelle überschreitet. Die Schwelle wird getrennt für den Eingang und getrennt für den Versand bestimmt und kann sich von Jahr zu Jahr je nach Gesetzeslage ändern.
Nein. Die Meldung wird erst nach Überschreiten der Befreiungsschwelle abgegeben. Wenn Ihre Warengeschäfte innerhalb der EU diese Schwelle nicht überschreiten, entsteht für Sie keine INTRASTAT-Meldepflicht.
EMCS ist ein elektronisches System zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Verfahren der Steueraussetzung. Wir übernehmen für Sie die Vertretung beim Abschluss der Beförderung sowie die Kommunikation mit dem Zollamt.
EMCS (Excise Movement and Control System) ist das elektronische System der Europäischen Union zur Überwachung der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Verfahren der Steueraussetzung. Es ersetzt papiergebundene Begleitdokumente durch das elektronische Verwaltungsdokument e-AD.
Es betrifft vor allem Alkohol, Tabakwaren und Mineralöle (Kraftstoffe), die zwischen Steuerlagern, registrierten Versendern und Empfängern innerhalb der EU befördert werden. Das System stellt sicher, dass die Verbrauchsteuer erst im Land des Verbrauchs ordnungsgemäß abgerechnet wird.
EMCS müssen Sie dann regeln, wenn für Ihre Beförderung alle drei Bedingungen gelten:
Wir vertreten Sie beim Abschluss der Beförderung im EMCS-System, überwachen die Eingangsmeldungen und kommunizieren in Ihrem Namen mit dem Zollamt. Sie kümmern sich um die Ware, wir um die Verwaltung.
EMCS ist das elektronische System der Europäischen Union zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Verfahren der Steueraussetzung. Es ersetzt papiergebundene Begleitdokumente durch das elektronische Dokument e-AD.
Vor allem für Alkohol und alkoholische Getränke, Tabakwaren und Mineralöle (Kraftstoffe), die zwischen Steuerlagern oder registrierten Subjekten innerhalb der EU befördert werden.
Wir vertreten Sie beim Abschluss der Beförderung im EMCS, verarbeiten die Eingangsmeldungen und kommunizieren in Ihrem Namen mit dem Zollamt. Wenn Sie nicht sicher sind, ob EMCS für Ihre Sendung gilt, überprüfen wir das gerne kostenlos.